Die spezialisierte ambulante Palliativ Versorgung (SAPV) ergänzt die hausärztliche und gebietsärztliche Versorgung und die häusliche Krankenpflege - sie ersetzt sie nicht. Unser Team möchte gemeinsam mit Ihnen schwierige Aufgaben für unsere gemeinsamen Patienten lösen.
Damit ihr Patient in die SAPV aufgenommen werden kann, benötigen wir von ihnen die Verordnung 63. Diese hat immer eine maximale Gültigkeit von vier Wochen. Wird weiterhin eine Begleitung durch
die SAPV benötigt, muss eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Die Verordnung 63 können Sie hier herunterladen.
Die Erstverordnung kann auch durch das Krankenhaus ausgestellt werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass in diesem Fall die Verordnung nur für eine Woche ausgestellt werden darf. Danach muss der
Hausarzt die Folgeverordnung übernehmen.
Nach der Aufnahme ihres Patienten in die SAPV stimmen wir die weitere Behandlung regelmäßig mit den Hausärzten ab.
Rufen Sie uns an – unsere Koordinatoren beantworten gerne ihre weiteren Fragen.